Versicherten steht unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Erprobungsrichtlinien des G-BA ein Anspruch auf die Versorgung mit Potentialleistungen zu. Entscheidungsbesprechung von Jana Grieb und Dr. Deniz Tschammler zum Urteil v. 25.03.2021 – B 1 KR 25/20 R.