BSG: Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung zum Potentialbegriff in § 137c Abs. 3 SGB V | McDermott

BSG: Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung zum Potentialbegriff in § 137c Abs. 3 SGB V

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Überblick


Versicherten steht unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Erprobungsrichtlinien des G-BA ein Anspruch auf die Versorgung mit Potentialleistungen zu. Entscheidungsbesprechung von Jana Grieb und Dr. Deniz Tschammler zum Urteil v. 25.03.2021 – B 1 KR 25/20 R.