Überblick
Die Corona-Krise beeinträchtigt alle Lebensbereiche. Unternehmen und ihre Mitarbeiter sehen sich mit einer Vielzahl an oftmals existenzgefährdenden Herausforderungen konfrontiert. Parlamente, Regierungen und Verwaltungen versuchen, flexibel auf diese Herausforderungen zu reagieren. Das gilt auch für das Bundeskartellamt, die Europäische Kommission und andere Kartellbehörden. Der folgende Beitrag beantwortet in aller Kürze die im kartellrechtlichen Zusammenhang wesentlichen Fragen.
Weitere Informationen
- Dürfen Unternehmen jetzt Preis- oder Mengenkartelle bilden oder Märkte aufteilen?
Nein. Die so genannten „Hardcore-Kartelle“ bleiben weiterhin streng verboten. - Was ändert sich denn dann infolge der Corona-Krise?
Es gibt keine neuen Gesetze oder Gesetzesregelungen. Viele Kartellbehörden auf der ganzen Welt haben aber angekündigt, die bestehenden Vorschriften unter Berücksichtigung der außerordentlichen Umstände anzuwenden. Das bedeutet, dass zum Beispiel Kooperationen zwischen Wettbewerbern, die in Vorkrisenzeiten kartellrechtlich unzulässig gewesen wären, nunmehr für eine Übergangszeit zulässig sein können.Weiterführende Informationen:- Joint statement by the European Competition Network (ECN) on application of competition law during the Corona crisis
- The US Justice Department and the Federal Trade Commission Announce Expedited Antitrust Procedure and Guidance for Coronavirus Public Health Efforts
- Exceptional circumstances caused by the coronavirus to affect the application of the Finnish Competition Act
- The Romanian Competition Council recommends that companies implement certain measures to keep markets balanced
- Gelten die „gelockerten Regeln“ für alle Wirtschaftsbereiche?
Es muss sichergestellt sein, dass die Gesundheitsversorgung sichergestellt, Lieferketten aufrechterhalten bleiben und Güter und Dienstleistungen die Endverbraucher erreichen.Insbesondere Maßnahmen, die diesen Zwecken dienen, profitieren von den flexibel angewandten kartellrechtlichen Regeln.Weiterführende Informationen:- Deutschland: Bundwirtschaftsminister Altmaier will Kartellrecht für Lebensmittelhandel lockern
- Österreich: Notwendige Kooperationen zur Vermeidung von Lieferengpässen und einer drohenden Produktverknappung
- Norwegen: Zeitlich begrenzte Ausnahme für den Transportsektor
- Vereinigtes Königreich: Ausnahmeregelungen für Supermärkte
- Island: Erleichterungen für bestimmte Wirtschaftssektoren
- Gibt es auch Bereiche, in denen die Corona-Krise dazu führt, dass die kartellrechtlichen Regeln verschärft werden?
Es ist nicht damit zu rechnen, dass die geltenden Regeln verschärft werden. Aber verschiedene Kartellbehörden haben angekündigt, genau zu beobachten, ob Unternehmen versuchen, die Krise zu nutzen, um davon zu profitieren (Virus-profiteering).Im besonderen Fokus sind dabei insbesondere besonders hohe Preise bzw. auffällige Preissteigerungen.Weiterführende Informationen:- UK Competition & Markets Authority: An open letter to the pharmaceutical and food and drink industries
- High prices – actions taken by the Polish Office for Competition and Consumer Protection
- Marketing of an antiviral drug sold for more than 600 euros suspended by the Italian Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
- Haben Unternehmen die Möglichkeit, sich bestätigen zu lassen, dass sie kartellrechtskonform handeln?
Das Prinzip der „Selbstveranlagung“ gilt weiterhin. Unternehmen müssen also grundsätzlich selbst beurteilen, ob sie kartellrechtskonform handeln. Es gibt aber, wie auch schon vor der Corona-Krise, die Möglichkeit, in Zweifelsfällen geplante Maßnahmen mit den Kartellbehörden (telefonisch oder per E-Mail) zu besprechen. Vermehrt gehen Behörden dazu über, besondere Corona-Kontaktadressen bereitzustellen und / oder „Task Forces“ zu bilden.Dedicated mailbox (COMP-COVID-ANTITRUST@ec.europa.eu) that can be used to seek informal guidance on specific initiatives.
Greek Competition Authority sets up a task force to address possible distortions of competetion due to the Covid-19 pandemic.
Luxemburg: Document d’orientation à destination des entreprises Impact du Covid-19 sur les actions du Conseil de la concurrence.
The Dutch Autoriteit Consument & Market is ready to answer any questions about collaborations that companies wish to launch in order to combat the crisis.
Die Wettbewerbskommission steht für Auskünfte zur Verfügung.
Spanische Kartellbehörde: Buzón especial para denuncias y consultas relacionadas con la pandemia – COVID-19.
Requesting US Justice Department business review letters related to COVID-19.
Stand: 3. April 2020.
- Sind die Kartellbehörden denn weiterhin erreichbar?Ja. Die Kartellbehörden arbeiten weiter, auch wenn Vor-Ort-Termine derzeit nicht möglich sind und die Behörden die Erreichbarkeit insgesamt den Umständen angepasst haben. Sowohl das deutsche Bundeskartellamt (Teil 1/ Teil 2) als auch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde haben entsprechende Mitteilungen veröffentlicht. Zu Besonderheiten bei der Fusionskontrolle siehe die Antwort auf die nächste Frage.
- Hat die Corona-Krise Auswirkungen auf fusionskontrollrechtliche Verfahren?
Die Auswirkungen sind von Behörde zu Behörde unterschiedlich:Es wird empfohlen, von Anmeldungen abzusehen. Anmeldungen sind aber weiterhin möglich und können, abweichend vom üblichen Verfahren, per Email eingereicht werden.
Es gibt es offiziell keine Einschränkungen, die üblichen Fristen und Formalien gelten unverändert. Das Bundeskartellamt bittet Unternehmen allerdings darum, „in jedem Einzelfall zu überdenken, ob ein Vorhaben in diesen Tagen dem Bundeskartellamt vorgelegt werden muss“.
Anmeldungen können per Email eingereicht werden. Die vierwöchige Prüfungsfrist läuft aber erst ab dem 1. Mai 2020.
Unternehmen sind aufgefordert, nicht wichtige Vorhaben möglichst vorerst nicht anzumelden. Fusionskontrollrechtliche Fristen bis mindestens zum 13. April 2020 suspendiert. Fusionskontrollrechtliche Fristen suspendiert. Unternehmen sind aufgefordert, nicht wichtige Vorhaben möglichst vorerst nicht anzumelden. Fusionskontrollrechtliche Fristen suspendiert.
Umstellung auf elektronische Anmeldung
Estland, Finnland, Italien, Kroatien, Lettland,
Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien,
Soweit ersichtlich keine veröffentlichten Einschränkungen
Stand: 3. April 2020