Überblick
Dr. Gudrun Germakowski berät in sämtlichen Bereichen des deutschen Arbeitsrechts. Die Begleitung von Betriebsänderungen gehört hierzu ebenso wie die Beratung beim Fremdpersonaleinsatz und das Gebiet der Vertragsgestaltung. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit bildet das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere der Umgang mit Betriebsräten beispielsweise bei der Beratung im Zusammenhang mit tariflichen Vergütungsstrukturen.
Nach Abschluss ihres Studiums an der Universität Bochum leistete Dr. Germakowski das Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm ab. Sie wurde 2004 mit einer Dissertation zum Wiedereinstellungsanspruch promoviert. Zwischen 2001 und 2004 war sie zunächst als wissenschaftliche Hilfskraft, danach als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Ruhr-Universität Bochum bei Professor Dr. Rolf Wank angestellt. Sie war in dieser Funktion als Dozentin von Lehrveranstaltungen tätig, leitete Seminare zu diversen arbeitsrechtlichen Fragen und wirkte an zahlreichen Veröffentlichungen mit.
Dr. Germakowski ist Autorin zahlreicher Fachveröffentlichungen (u.a. Co-Autorin des Kurzkommentars zum AÜG, Luchterhand-Verlag), wobei sie u.a. mit einem Vortrag auf dem Arbeitsrechtstag der Universität Bielefeld einen Schwerpunkt im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrates bei Fragen der Entgeltgestaltung setzte. Zuletzt führte sie zusammen mit Dr. Urban-Crell mehrere Veranstaltungen zur im April 2017 in Kraft getretenen AÜG-Reform durch.
Dr. Germakowski ist in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen und ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Ausgewählte Referenzmandate
- Entwurf, Verhandlung und Abschluss eines Tarifvertrags mit der IG Metall, um eine Tariferhöhung für Arbeitnehmer zu verhindern, die eine auf zwei Jahre befristete Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich ablehnten
- Abschluss eines abweichenden Tarifvertrags (Tarifvertrag bei Umstrukturierung) mit der IG Metall über Arbeitnehmerbeiträge als Gegenleistung für Investitionen seitens des Arbeitgebers
Auszeichnungen
- Handelsblatt/Best Lawyers™ 2021 Deutschland: Eine der führenden Anwältinnen für Arbeitsrecht
- The Legal 500 EMEA 2019
Qualifikation
Ausbildung
Fachanwältin für Arbeitsrecht , 2011
Oberlandesgericht Düsseldorf, Zweites Staatsexamen, 2005
Universität Bochum, Dr. jur., 2004
Universität Bochum, Erstes Staatsexamen, 2001
Zulassungen
Deutschland
GerichtshöFe/BehöRden
Zulassung für alle deutschen Amts- und Landgerichte
Bundesarbeitsgericht
Sprachen
Englisch
Deutsch