M&A Transaktionen im Mittelstand – Der Einfluß von COVID-19 auf die Transaktionspraxis | McDermott

M&A Transaktionen im Mittelstand – Der Einfluß von COVID-19 auf die Transaktionspraxis

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Überblick


Um die rasante Ausbreitung der weltweiten Coronavirus-Pandemie zumindest zu verlangsamen, ergreifen die Regierungen in immer mehr Ländern drastische Vorkehrungsmaßnahmen, die in der Geschichte beispiellos sind. Als bisher letzte Eskalationsstufe haben mehrere Länder – wie Italien, Frankreich, Spanien, Belgien und nun auch Deutschland – angeordnet, das öffentliche Leben weitgehend zu reduzieren und damit die dynamische Verbreitung von COVID-19 zu stoppen. Die Auswirkungen auf die nationale und die globale Wirtschaft sind noch nicht absehbar. Sie dürften durchaus wesentlich sein, wie die historischen Kursabstürze an den Börsen bereits erahnen lassen.

Auch die M&A-Praxis bleibt hiervon nicht unberührt. Teilweise nehmen Kaufinteressenten wegen der wirtschaftlichen Unsicherheiten bereits Abstand von Unternehmenskäufen, um ihr Geld zunächst zusammenzuhalten, und Banken ziehen Finanzierungszusagen zurück. Andere Transaktionen werden auf den Herbst 2020 verschoben. Ob dieser Zeitraum ausreicht, bleibt noch abzuwarten.
Die Krise kann aber auch interessante Chancen bieten: Nach beinahe einer Dekade des stetigen wirtschaftlichen Aufschwungs, in der sich der M&A-Markt extrem verkäuferfreundlich entwickelt hat, könnten sich für Kaufinteressenten nunmehr interessante Verhandlungsspielräume bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung eröffnen.

Auch auf Verkäuferseite kann ein Verkauf in Krisenzeiten durchaus interessant sein. So mag das eine oder andere familiengeführte Mittelstandsunternehmen gerade jetzt Ausschau nach einem finanzkräftigen Investor halten, der über ausreichende Mittel verfügt, um das Unternehmen sicher durch die Herausforderungen zu begleiten. Private-Equity-Investoren könnten mit ihrer Buy-and-Build-Strategie neue Optionen erschließen.

Werden M&A-Transaktionen durchgeführt, ist eine Beeinflussung durch die aktuelle Situation vor allem in zeitlicher Hinsicht zu erwarten. Verzögerungen können sich beispielsweise (i) aus einer vertieften Due-Diligence-Prüfung, (ii) der möglicherweise eingeschränkten Verfügbarkeit von Akquisitionsfinanzierungen oder (iii) der Einbeziehung von Warranty & Indemnity-Versicherungen (kurz W&I-Versicherungen) ergeben.

Schaut man auf die eigentlichen Vertragsverhandlungen, müssen vor allem Maßnahmen geprüft werden, die zur Überbrückung von unterschiedlichen Kaufpreiserwartungen ergriffen werden können (z. B. Earn-Out, Kaufpreisstundung, Verkäuferdarlehen, Reinvestment bzw. Roll-Over des Managements). Hier ist nicht zuletzt die Kreativität der Berater gefragt. Bei der Vertragsgestaltung ist dann darauf zu achten, dass die Interessen des Käufers bzw. des Verkäufers vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten bestmöglich abgesichert werden. Zu potentiellen Sicherungsinstrumenten zählen beispielsweise „Material-Adverse-Change“-Klauseln („MAC“-Klauseln), das Einräumen längerer Long-Stop-Dates oder die Einführung spezieller Garantien und Gewährleistungen im Hinblick auf COVID-19.

In diesem Artikel zeigen Dr. Michael Cziesla, Partner bei McDermott und Arnd Allert, geschäftsführender Gesellschafter bei GF Allert & Co. GmbH, die wesentlichen Interessen der Parteien vor dem Hintergrund der Corona-Krise auf, erläutern diesbezügliche Absicherungsmechanismen und untersuchen deren Nutzen für die M&A-Praxis.