Leiharbeitnehmer zählen bei Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder mit | McDermott

Leiharbeitnehmer zählen bei Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder mit

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Dr. Sandra Urban-Crell mit Kommentar zum BAG-Urteil vom 2. August 2017 „Leiharbeitnehmer zählen bei Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder mit“.