Arbeitgeber sind gut beraten, Kosten der Betriebsratsarbeit vor der Erstattung genau zu prüfen. In dem am 25. Oktober 2023 veröffentlichten Urteil (Az. 7 AZR 338/22) stellte das BAG klar, dass zu Unrecht beglichene Rechnungsbeträge weder erfolgreich von den Betriebsratsmitgliedern eingefordert noch mit deren Lohnforderungen aufgerechnet werden können.
In unserem aktuellen HR NEWS Blogbeitrag gehen Dr. Sandra Urban-Crell und Lisa Scheipers auf den Hintergrund und die Bedeutung der skizzierten Entscheidung ein.
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