EMIR 3: Aktives Konto, Verrechnungsschwelle und Ausnahmen

EMIR 3: Aktives Konto, Verrechnungsschwelle und Ausnahmen

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Überblick


Am 4. Dezember 2024 wurde die Verordnung 2024/2987 („EMIR 3“), welche die EU-Verordnung 648/2012 zur europäischen Marktinfrastruktur ändert, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. EMIR 3 tritt am 24. Dezember 2024 in Kraft, obwohl bestimmte Bestimmungen weiterhin den von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („ESMA“) zu veröffentlichenden technischen Regulierungsstandards unterliegen werden.

Lernen Sie mehr über EMIR 3 im letzten Beitrag unseres FinRegNewsBlogs, verfasst von Michal Chajdukowsk.

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