Überblick
Zum 1. Januar 2025 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten und hat wichtige Änderungen für Bestandshalter mit sich gebracht. Dr. Ulrich Flege fasst unterhalb für Sie die wesentlichen Punkte des Gesetzes zusammen:
Pflicht zur Ladeinfrastruktur
Alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereitstellen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, die umfangreich renoviert werden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur zu erhöhen und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern.
Anforderungen bei Renovierungen
Bei größeren Renovierungen von Nichtwohngebäuden mit über 10 Stellplätzen müssen Schutzrohre für Elektrokabel installiert werden – und zwar für jeden fünften Stellplatz. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt bereitgestellt werden. Eine „größere Renovierung“ ist definiert als eine Renovierung, bei der mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden (GEIG – Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität). Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Infrastruktur für Elektromobilität auch bei bestehenden Gebäuden verbessert wird.
Hohe Strafen bei Missachtung des GEIG
Wer die Vorgaben des GEIG nicht umsetzt, muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Diese Strafen sollen sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben ernst genommen und umgesetzt werden.
Raum zur Interpretation
Der Gesetzgeber lässt Raum für Auslegung, gibt jedoch auch Anhaltspunkte. Eine „größere Renovierung“ wird beispielsweise als eine Renovierung definiert, bei der mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden. Es besteht jedoch Interpretationsspielraum, wann und in welchem Umfang Maßnahmen ergriffen werden müssen. Daher ist es ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Das McDermott-Team unterstützt Sie gerne bei rechtlichen Fragen. Sprechen Sie uns an.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Maßnahmen im Gebäudesektor finden Sie in diesem Artikel.