Case Studies
Die gewerbesteuerliche Behandlung von Personengesellschaften steht vor einer Neubewertung. Mit den Erlassen vom 05.11.2025 folgt die Finanzverwaltung erstmals der BFH-Rechtsprechung und lockert die Regeln zur gewerblichen Infektion.
Welche Bagatellgrenzen nun gelten und wie Beteiligungseinkünfte neu zu bewerten sind, erläutern Dr. Gero Burwitz und Jonathan Storz in ihrem Beitrag „Neues zu gewerblichen Personengesellschaften“ in der NZG.