Dr. Nikolaus von Jacobs und Dr. Germar Enders erläutern Beschränkungen, denen sich ausländische Investoren ausgesetzt sehen können, wenn sie beabsichtigen, in deutsche Unternehmen zu investieren. Nach dem Außenwirtschaftsgesetz ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befugt, Investitionen ausländischer Investoren in deutsche Unternehmen zu prüfen und unter bestimmten Umständen zu untersagen. Der Artikel gibt einen Überblick über das Verfahren der sektorübergreifenden und der sektorspezifischen Prüfung und erläutert, welche Punkte die Parteien bei der Transaktionsgestaltung bedenken sollten.