Überblick
Jonathan Storz ist Mitglied der Praxisgruppe Steuerrecht. Er berät Mandanten insbesondere in Steuerstreitverfahren vor den Finanzgerichten oder Finanzbehörden. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei im nationalen und internationalen Ertragsteuerrecht einschließlich des Lohnsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts. Außerdem verfügt Herr Storz über Erfahrungen sowohl im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht als auch im Umsatzsteuerrecht.
Während seines Referendariats war Herr Storz für Wirtschaftskanzleien in München und Tel Aviv tätig und konnte bereits wertvolle Erfahrung im Steuerrecht sammeln.
Qualifikation
Ausbildung
Oberlandesgericht München, Zweites Staatsexamen, 2018
Universität München, Erstes Staatsexamen, 2016
Zulassungen
Deutschland
Sprachen
Deutsch
Englisch