Überblick
Es wurden zunehmend Fälle publik, in denen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die mögliche Untersagung einer Übernahme deutscher Unternehmen durch ausländische, häufig chinesische, Investoren überprüft. Wie verträgt sich dies mit dem Prinzip eines freien Außenwirtschaftsverkehrs? Die Antwort liefert das 2013 novellierte Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Danach darf das BMWi Unternehmensübernahmen prüfen und unter bestimmten Umständen untersagen. Unsere Veranstaltung informierte über die maßgeblichen Regelungen des AWG und der AWV und stellte die Auswirkungen auf Unternehmenstransaktionen mit ausländischer Beteiligung dar.
AGENDA:
- Der Begriff des „Erwerbs“ als Voraussetzung der Investitionsprüfverfahren nach dem AWG
- Unterscheidung sektorenübergreifendes und sektorspezifisches Investitionsprüfverfahren sowie Darstellung der beiden Verfahren
- US CFIUS-Verfahren und seine Auswirkungen
- Praktische Tipps für Unternehmenstransaktionen
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