Sylter “Rich Kids” hetzen mit rassistischen Parolen gegen Ausländer. Dieses Verhalten prägt nicht nur strafrechtliche Relevanz, sondern auch arbeitsrechtlich wächst der Drang zu Konsequenzen. Zwei Arbeitsverhältnisse sollen aufgrund der jüngsten Vorfälle bereits beendet worden sein. So gravierend die verfassungsfeindlichen Äußerungen auch sind, eine fristlose Kündigung lässt sich für außerdienstliches Verhalten dennoch nicht immer ohne Weiteres rechtfertigen.