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Mehr erfahrenSylter “Rich Kids” hetzen mit rassistischen Parolen gegen Ausländer. Dieses Verhalten prägt nicht nur strafrechtliche Relevanz, sondern auch arbeitsrechtlich wächst der Drang zu Konsequenzen. Zwei Arbeitsverhältnisse sollen aufgrund der jüngsten Vorfälle bereits beendet worden sein. So gravierend die verfassungsfeindlichen Äußerungen auch sind, eine fristlose Kündigung lässt sich für außerdienstliches Verhalten dennoch nicht immer ohne Weiteres rechtfertigen.
Erfahren Sie mehr in dem Blogbeitrag “Arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Kampener “Rich Kids” – Ausländerhetze als Kündigungsgrund?” von Volker Teigelkötter und Lisa Scheipers.
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