Haftung für Kartellrechtsverstöße - Manager können persönlich in Anspruch genommen werden | McDermott Skip to main content

Haftung für Kartellrechtsverstöße – Manager können persönlich in Anspruch genommen werden

Haftung für Kartellrechtsverstöße – Manager können persönlich in Anspruch genommen werden

Überblick


Kartellbehörden erheben regelmäßig hohe Bußgelder gegen Unternehmen wegen angeblicher Beteiligung an illegalen Kartellen oder anderen Kartellverstößen. Der Artikel, verfasst von Dr. Daniel von Brevern, diskutiert, ob die Manager der zu bestrafenden Unternehmen für diese Geldstrafen persönlich haftbar gemacht werden können.