Überblick Dr. Germar Enders mit einer Anmerkung zum Beschluss des OLG Frankfurt a.M. zum „Herausformwechsel“ einer deutschen GmbH in das EU-Ausland (hier: Italien) (OLG Frankfurt a.M., 3. Januar 2017 – 20 W 88/15) Bleiben sie mit uns in kontakt Abonnieren Folgen Sie uns auf LinkedIn Kontaktieren Sie uns