Überblick Immer mehr Unternehmen erwägen, ihre Mitarbeiter in Token wie zum Beispiel Bitcoin zu entlohnen. Ob sich diese Art der Entlohnung auch mit dem deutschen Arbeitsrecht verträgt, erläutern Dr. Thomas Gennert und Dr. Sebastian Keding. LESEN SIE HIER DEN VOLLSTÄNDIGEN ARTIKEL. Bleiben sie mit uns in kontakt Abonnieren Folgen Sie uns auf LinkedIn Kontaktieren Sie uns