Unternehmen droht Geldbuße auch bei Verstoß durch "unbekannt"

Datenschutz: Unternehmen droht Geldbuße auch bei Verstoß durch “unbekannt”

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Überblick


Unternehmen können auch ohne identifizierbaren Schuldigen oder Aufsichtsverletzung mit Bußgeldern bei Datenschutzverstößen rechnen. Es genügt, wenn das Unternehmen hätte erkennen müssen, dass die Datenverarbeitung unrechtmäßig war.

Dr. Philip Uecker geht in dem Beitrag “Datenschutz: Unternehmen droht Geldbuße auch bei Verstoß durch “unbekannt”, erschienen auf Markt und Mittelstand, auf die Konsequenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen ein.