Mit dem Brexit droht den in Deutschland ansässigen Unternehmen englischer Rechtsform, insbesondere den schätzungsweise 10 000 englischen Limited der Verlust der Niederlassungsfreiheit und damit der Verlust ihrer Rechtsfähigkeit. Den Gesellschaftern droht damit die persönliche und unbegrenzte Haftung. Bisher diskutierte Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Haftungsrisikos sind vielfältig aber selten einfach. Mit dem Vierten Gesetz zur Reform des Umwandlungsgesetzes stellt der deutsche Gesetzgeber weitere Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Unternehmen müssen allerdings zügig handeln.