Betriebsübergangsrichtlinie steht dynamischer Inbezugnahme nicht entgegen | McDermott

Betriebsübergangsrichtlinie steht dynamischer Inbezugnahme nicht entgegen

Überblick


Volker Teigelkötter mit Kommentar zum EuGH-Urteil v. 27.4.2017: „Betriebsübergangsrichtlinie steht dynamischer Inbezugnahme nicht entgegen – Klarstellung des EuGH zu arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln beim Betriebsübergang“.