Überblick Das deutsche Mitbestimmungsgesetz verstößt nicht gegen das Unionsrecht. Nicht nur Unternehmen mit mitbestimmten Aufsichtsräten können aufatmen. Dr. Thomas Gennert erklärt die Hintergründe. LESEN SIE HIER DEN VOLLSTÄNDIGEN ARTIKEL. Bleiben sie mit uns in kontakt Abonnieren Folgen Sie uns auf LinkedIn Kontaktieren Sie uns