EuGH zur Zukunft der (Datenschutz-)Betriebsvereinbarungen: Was ändert sich? | McDermott

EuGH zur Zukunft der (Datenschutz-)Betriebsvereinbarungen: Was ändert sich?

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Überblick


Der EuGH hebt die Messlatte für Regelungen zum Datenschutz in Betriebsvereinbarungen. Betriebsparteien dürfen die Datenverarbeitung nicht beliebig legitimieren, sondern müssen die DSGVO-Mindeststandards einhalten und die Erforderlichkeit der Verarbeitung gut begründen. Die Regelungen der Vereinbarung sind zudem voll gerichtlich überprüfbar.

Im neuesten HR NEWS Beitrag gibt Dr. Philip Uecker Hinweise, ob und wie Unternehmen ihre Betriebsvereinbarungen anpassen müssen.

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