Gerichtliche „Anpassung nach oben“ verletzt Tarifautonomie | McDermott

Gerichtliche „Anpassung nach oben“ verletzt Tarifautonomie

Überblick


Das Bundesverfassungsgericht ordnet an, dass die Arbeitsgerichte in ihren Entscheidungen die Tarifautonomie streng beachten müssen. Selbst wenn ein Tarifvertrag gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße, müsse das Gericht eine Nachbesserung den Tarifparteien überlassen. Eine Anpassung „nach oben“ dürfen die Arbeitsgerichte nicht vornehmen.

Im neuesten HR NEWS Beitrag gibt Athanasia Eleftheriadou einen Einblick in die Thematik.

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