Am 01. Juli 2023 werden zwei überarbeitete horizontale Gruppenfreistellungsverordnungen (“HVO”) in Kraft treten. Die Europäische Kommission hat überarbeitete GVO für Forschungs- und Entwicklungs- sowie Spezialisierungsvereinbarungen angenommen und ihre Leitlinien für die horizontale Zusammenarbeit aktualisiert, die den Unternehmen klarere und aktuellere Leitlinien an die Hand geben, damit sie die Vereinbarkeit ihrer horizontalen Kooperationsvereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsregeln besser beurteilen können.