In der heutigen digitalisierten Arbeitswelt, in der etwa ein Viertel der Erwerbstätigen zumindest teilweise im Home-Office arbeitet, stehen Gewerkschaften vor neuen Herausforderungen bei der Mitgliederwerbung. Das Bundesarbeitsgericht hat das von einer Gewerkschaft geforderte „digitale Zugangsrecht“ beim Sportartikelhersteller Adidas abgelehnt.
In unserem aktuellen HR News Beitrag erläutert Janek Joosten die Entscheidung der Erfurter Richter und ihre Bedeutung für Arbeitgeber
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