Überblick
Lohnfortzahlung für Eltern verlängert
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern bei Kita- und Schulschließung beschlossen. Nach dem Gesetzesentwurf, mit dem das Infektionsschutzgesetz entsprechend geändert werden soll, sollen Eltern nun bis zu 10 Wochen pro Sorgeberechtigten Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Bei Alleinerziehenden soll sich der Anspruch entsprechend auf 20 Wochen verlängern.
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung muss nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Entsprechend tageweiser Schul- und Kitaöffnungen kann die Lohnfortzahlung auch tageweise in Anspruch genommen werden. In diesem Fall verlängert sich die Zahlungsdauer entsprechend der nicht in Anspruch genommenen Tage.
Die Höhe und die Voraussetzungen des Anspruchs auf Lohnfortzahlung bleiben im Übrigen gleich: Eltern bekommen 67% ihres Nettoeinkommens, jedoch höchstens 2016 Euro, erstattet, wenn sie ihre Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht beendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, aufgrund von Kita- und Schulschließungen mangels anderer Betreuungsmöglichkeiten selbst betreuen müssen und daher einen Verdienstausfall erleiden. Nach wie vor müssen die Eltern zuvor sämtliche anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um die Kinderbetreuung zu organisieren, wie beispielsweise zunächst Arbeitszeitguthaben abbauen. Die Auszahlung erfolgt zunächst durch den Arbeitgeber, der wiederum Erstattung bei der zuständigen Behörde beantragen kann. In vielen Bundesländern kann der Erstattungsantrag inzwischen online über https://ifsg-online.de/index.html gestellt werden.
Die Neuregelung muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Ob sie auch rückwirkend gelten soll, ist noch offen, eine Formulierungshilfe des Familienministeriums sieht eine Geltung seit Ende März 2020 vor.
Geplantes Konjunkturpaket
Gleichzeitig wird derzeit kontrovers über den Inhalt eines Konjunkturpakets diskutiert, dass die Bundesregierung nach Pfingsten auf den Weg bringen will. Das Volumen des Konjunkturpakets steht aktuell noch nicht fest. Als Bestandteile im Gespräch sind insbesondere ein Kinderbonus, Familien sollen pro Kind eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten, sowie zur Förderung der Automobilindustrie eine Kaufprämie für Neuwagen. Daneben sollen insbesondere Unternehmen in besonders betroffenen Branchen gefördert werden. Laut Wirtschaftsminister Peter Altmaier sollen mittelständische Unternehmen von Juni bis Dezember 2020 bis zu 50.000 Euro monatlich als Zuschuss erhalten können, wenn ihre Umsätze im April und Mai dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60% eingebrochen sind. Insbesondere von der SPD werden Steuersenkungen gefordert: Der Solidaritätszuschlag soll schon im Juli teilweise abgeschafft werden. Auch Steuersenkungen für Unternehmen durch günstigere Verrechnungsmöglichkeiten von vergangenen oder zukünftigen Gewinnen mit den durch die Corona-Pandemie erlitten Verlusten sind im Gespräch. Finanzminister Olaf Scholz macht sich indes für die Unterstützung von Kommunen durch den Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen und die Übernahme von Altschulden stark. Auch Konsumgutscheine für den Kauf vor Ort wurden diskutiert, werden aber von den Regierungsparteien eher kritisch gesehen. Details für das Konjunkturpaket will die Bundesregierung nach Pfingsten bekannt geben.