Kein Aprilscherz – die AÜG-Reform gilt | McDermott

Kein Aprilscherz – die AÜG-Reform gilt

Überblick


Jetzt ist es amtlich: Am 01.04.2017 ist das letzte große Reformprojekt von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in dieser Legislaturperiode, das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze – besser bekannt als AÜG-Reform –, in Kraft getreten. Das Ergebnis: Überregulierung statt Rechtssicherheit, mehr Bürokratie für Unternehmen, ein Bärendienst für Leiharbeitnehmer und en passant wird auch noch der (Privat-)Wirtschaft die Herkulesaufgabe zugewiesen, Fremdpersonaleinsätze auf Werk- oder Dienstvertragsbasis eindeutig von der Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen. Misslingt dies, drohen harte Sanktionen. In der Praxis ist dies häufig eine unlösbare Herausforderung, bedenkt man, dass sich selbst Gerichte und Behörden in Abgrenzungsfragen immer wieder uneins sind. Wenige Tage nach Inkrafttreten der AÜG-Reform ist deshalb bereits ein neuer Trend auszumachen: die Flucht in die „vorsorgliche Arbeitnehmerüberlassung“. Ist das gewollt?