Es kommt Bewegung in einen alten Streit und das ist eine gute Nachricht für Unternehmen: Ist ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die private Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz gestattet, an das Fernmeldegeheimnis gebunden? Die Landesdatenschutzbehörde NRW hat ihre Auffassung nun geändert. Arbeitgeber sollen demnach nicht mehr an das Fernmeldegeheimnis gebunden sein, wenn sie die private Nutzung erlauben oder dulden. Dr. Philip Uecker und Julian Jäger ordnen diese Entwicklung ein und geben in dem neuen HR NEWS Beitrag Handlungsempfehlungen.
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