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                                      Dr. Germar Enders mit einer Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf zur Eintragung der Verlegung der inländischen Zweigniederlassung eines niederländischen B.V. trotz identischer Firmierung (OLG Düsseldorf, 22. Juni 2017 – I-3 Wx 145/16).