Das Statusfeststellungsverfahren als Dauerbrenner im Sozialversicherungsrecht: Zuletzt hat das SG Landshut auch im Falle eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit einer 50%-Beteiligung eine Sozialversicherungspflicht angenommen. Insbesondere aber auch der Einsatz freier Mitarbeitenden birgt für Unternehmen erhebliche finanzielle Risiken mit Blick auf deren unzutreffende statusrechtliche Beurteilung. So hat das BSG erst im vergangenen Sommer die „freien“ Dienste eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Ein-Mann-UG als sozialversicherungspflichtige, abhängige und Beschäftigung bewertet.
In unserem neuen HR NEWS Beitrag geben Lukas Deutzmann und Sönke Wassermann einen Überblick über das Thema Statusfeststellung und bieten die Möglichkeit eines ersten Compliance-Checks.
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