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Nachdem lange Unsicherheit bestand, ob die schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen auch dann Anwendung finden, wenn der Schenker vor der Schenkung wesentliches Sonderbetriebsvermögen entnommen oder in ein anderes Betriebsvermögen überführt hat, hat der BFH diese Frage nun im Urteil vom 17. Juni 2020, II R 33/17 bejaht.
Dr. Nils Wighardt und Jonathan Storz haben dazu eine Urteilsanmerkung in der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) veröffentlicht und die Entscheidung im Hinblick auf die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien und die möglichen Auswirkungen auf das Ertragsteuerrecht eingeordnet (ZEV 2021, S. 49).