Nach den ersten Schritten mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz („ZuFinG I“) legte das Bundesministerium der Finanzen am 27. August 2024 mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen („ZuFinG II-E“ und „Referentenentwurf“) nach. Der Referentenentwurf zielt darauf ab, den Finanzmarkt weiterzuentwickeln und einige der bestehenden Regelungen zu überarbeiten. Dabei stehen sowohl die Erleichterung des Kapitalmarktzugangs als auch die Entlastung der Finanzakteure von übermäßiger Bürokratie im Vordergrund.
Erfahren Sie mehr über den Referentenentwurf in dem neuesten FinRegNews Blogbeitrag von Annabelle Rau.
Melden Sie sich jetzt für regelmäßige FinRegNews Updates an.