Überblick
Die Tatsache, dass ein Mann besser verhandelt hat als seine Kollegin, rechtfertigt nicht unterschiedliche Gehälter für die gleiche Tätigkeit. Soeben hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Kollegin Recht gegeben, die sich ungerecht behandelt fühlte und festgestellt, dass der Metallkonzern sie aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert habe.
Ob und was das Urteil für andere Unternehmen und Angestellte bedeutet, beantwortet Arbeitsrechtler Dr. Thomas Gennert.