Überblick
Am 19. 1. 2021 ist die 10. GWB Novelle1 („GWB-Digitalisierungsgesetz“) in Kraft getreten. Während im Gesetzgebungsverfahren marktmächtige Digitalkonzerne im Fokus standen, wartete der Wirtschaftsausschuss in letzter Minute mit einer bedeutsamen – und längst überfälligen – Klarstellung auf:
Präventive Compliance kann das Kartellbußgeld reduzieren. Anlass genug, Angemessenheit und Wirksamkeit des eigenen Compliance-Management-Systems (CMS) zu prüfen. Mangels Konkretisierung durch den Gesetzgeber lohnt sich der Blick auf die von anderen Wettbewerbsbehörden formulierten Anforderungen. Praktisch bedeutsam ist dabei die kartellrechtliche Risikoanalyse, die auch den fortschreitenden digitalen Wandel berücksichtigen muss.