Überblick
Jonathan Storz berät Mandanten bei Fragen des Steuerrechts mit einem Schwerpunkt in der steuerlichen Prozessführung (Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren einschließlich vor dem Bundesfinanzhof). Er berät hauptsächlich zum internationalen Unternehmenssteuerrecht einschließlich der personenbezogenen Unternehmenssteuern und -abgaben (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) und verfügt auch über Erfahrung in Fragen der Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer. Außerdem berät er Mandanten in Fragen der Steuerberaterhaftung einschließlich der Vertretung in Zivilgerichtsverfahren.
Jonathan Storz publiziert regelmäßig zu steuerlichen Themen und ist sowohl als Rechtsanwalt als auch als Steuerberater zugelassen.
Qualifikation
Ausbildung
Steuerberater, 2025
Oberlandesgericht München, Zweites Staatsexamen, 2018
Universität München, Erstes Staatsexamen, 2016
Zulassungen
Deutschland
Sprachen
Deutsch
Englisch