Überblick
Das Coronavirus (COVID-19) und die verschiedenen Maßnahmen, die zur Eindämmung der Ausbreitung ergriffen werden, drohen auch der deutschen Wirtschaft massiven Schaden zuzufügen. Unternehmen, die von dem Ausbruch mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, müssen mit der Einschränkung Ihrer operativen Leistungsfähigkeit rechnen und einer Reihe von finanziellen Konsequenzen. Im Extremfall kann es zu existenzbedrohenden Liquiditätsschwierigkeiten und einer Zahlungsunfähigkeit kommen.
Weitere Informationen
Um diese (drohenden) Liquiditätskrisen bei Unternehmen abzuwenden, haben die Bundesregierung sowie die Europäische Kommission als auch Landesregierungen umfassende Maßnahmenpakete angekündigt. Darunter Regelungen zum Kurzarbeitergeld, Erleichterungen für staatliche Soforthilfen z.B. Liquiditätshilfen und Risikoübernahme (z.B. KfW-Unternehmerkredit), Reaktivierung von Schutzschirmen (u.a. für Schlüsselunternehmen) sowie steuerliche Liquiditätshilfen für Large Caps, MidCaps und SMEs.
Wir haben eine Checkliste mit der Übersicht aller wesentlichen Hilfsprogramme und Rettungsschirme zusammengestellt, die wir gerne mit Ihnen teilen und Sie bei der Prüfung relevanter Programme und Anträge unterstützen.
Unser multidisziplinäres COVID-19 Team an hochqualifizierten Anwälten aus den Bereichen Restrukturierung, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Finanzrecht, Kartell- und Beihilferecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Healthcare, Life Science und öffentlichen Recht, ist bestens aufgestellt, um Sie zu Restrukturierungsthemen in Zeiten der COVID-19-Krise zu beraten.
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