In seinem Urteil vom 12. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sogenannte Positionsmarken, die die Position einer bestimmten Farbe an einer bestimmten Stelle der Ware bezeichnen (in diesem Fall: rote Sohlen von Schuhen mit hohen Absätzen), nach der Markenrechtsrichtlinie grundsätzlich eintragungsfähig sind. In diesem Artikel erklärt Dr. Boris Uphoff den Hintergrund des Louboutin-Urteils des Europäischen Gerichtshofs und seine praktischen Auswirkungen auf das europäische Markenrecht.