Einer der größten Vorteile im Home Office ist die Reduzierung des Arbeitsweges. Die meisten Beschäftigten werden es von ihren Schlafzimmern zum Arbeitszimmer bzw. Arbeitsplatz nicht besonders weit haben. Dennoch wird sich der ein oder andere schon einmal bei der Frage ertappt haben, ob Unfallversicherungsschutz besteht, wenn man auf diesem Weg Verletzungen erleidet. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung das Landessozialgericht (LSG) korrigiert und für Klarheit gesorgt.