Dr. Wolfgang von Frentz und Dr. Christian Masch beleuchten in dem Beitrag „Technologieneutralität der Weitersendung“ die Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle auf den Erwerb der Weitersenderechte (und Kabelweitersenderechte). Das Ergebnis der Novelle ist eine stark erweiterte, weitgehend technologieneutrale Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften im Sinne einer One-Stop-Shop-Lizenzierung. Weiterhin nicht verwertungsgesellschaftspflichtig sind die Rechte der Sendeunternehmen an ihren TV- und Hörfunkprogrammen. Insoweit klärt die Urheberrechtsnovelle auch zahlreiche, bislang unter dem Stichwort der Technologieneutralität strittige Rechtsfragen.
Erschienen ist der Beitrag in Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM), S. 96