Investitionskontrolle (AWG/AWV) bei M&A und VC-Transaktionen | McDermott Skip to main content

FDI-Readiness ist Deal-Readiness: Warum Investitionskontrolle zum strategischen Erfolgsfaktor für M&A- und VC-Transaktionen wird

FDI-Readiness ist Deal-Readiness: Warum Investitionskontrolle zum strategischen Erfolgsfaktor für M&A- und VC-Transaktionen wird

Überblick


Von der regulatorischen Nebenbedingung zum zentralen Deal-Parameter – wer heute grenzüberschreitend investiert, verhandelt nicht mehr nur Bewertung und Governance, sondern auch Anforderungen aus der Investitionskontrolle.

Die Investitionsprüfung nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und dem Außenwirtschaftsgsetz (AWG) hat sich in den vergangenen Jahren zu einem strukturbestimmenden Faktor in der Transaktionspraxis entwickelt.

Die aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Jahr 2025 verdeutlichen, dass die Investitionskontrolle ein entscheidender Deal-Faktor ist, insbesondere in technologiegetriebenen und sicherheits- und versorgungsrelevanten Branchen: 339 AWV-Verfahren in 2025; +30 % mehr Prüfverfahren gegenüber dem Vorjahr; Anstieg vertiefter Prüfungen (Phase II) auf 9 %.

Besonders im Fokus der Investitionskontrolle stehen technologiegetriebene und sicherheitsrelevante Sektoren, darunter:

  • Artificial Intelligence und digitale Technologien
  • IT- und Cybersicherheit
  • Defense & Dual-Use
  • Kritische Infrastruktur (Energie, Gesundheit, Kommunikation)
  • High-Tech- und Deep-Tech-Sektoren

Gerade diese Bereiche sind Gegenstand geopolitischer und sicherheitspolitischer Erwägungen. Technologische Souveränität, Versorgungssicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen sind längst politische Leitmotive. Investitionskontrolle ist damit kein isoliertes regulatorisches Instrument mehr, sondern Teil einer strategischen Industrie- und Sicherheitspolitik.

Für Investoren, Targets und ihre Berater bedeutet das: Transaktionen in diesen Sektoren unterliegen nicht nur markt- und wettbewerbsgetriebenen Logiken, sondern auch staatlicher Interessenabwägung.

Europäische Harmonisierung: Mehr Transparenz, mehr Koordination – mehr Komplexität

Mit der geplanten Reform der EU-Screening-Verordnung steht eine weitere Intensivierung bevor. Während schon fast alle Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren Investitionskontroll-Regime eingeführt haben, wird dies künftig flächendeckend der Fall sein und auch eine intensivere Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden angestrebt.

Für Transaktionen mit Tochtergesellschaften oder relevanten Geschäftsaktivitäten in mehreren EU-Mitgliedstaaten wird das zweierlei bedeuten:

  1. Regulatorische Transparenz nimmt zu, da einheitlichere Mindeststandards gelten.
  2. Koordinierte Prüfungen werden wahrscheinlicher, da Mitgliedstaaten und Kommission enger eingebunden sind.

Internationale Transaktionen sollten mithin eine dreifache Prüfung erfahren: Parallel zu möglichen Anmeldepflichten im Rahmen der Fusionskontrolle und Anforderungen unter der Foreign Subsidies Regulation sind Meldepflichten zur Investitionskontrolle zu identifizieren und Risikofaktoren zu adressieren. Die Verfahren können teilweise mehrere Monate in Anspruch nehmen und müssen parallel in mehreren Ländern koordiniert werden.

Konkrete Auswirkungen auf die Transaktionspraxis

Die Investitionskontrolle beeinflusst die Deal-Struktur, die Dokumentation und Verhandlungstaktik von Beginn an.

1. Einfluss auf Signing- und Closing-Timelines

Die Dauer der Investitionsprüfung – insbesondere im Fall einer vertieften Prüfung – kann erhebliche Auswirkungen auf den Closing-Zeitpunkt haben. In Deutschland waren sog. Phase-II-Verfahren mit einer Quote von 9 % im Jahr 2025 keine bloße Randerscheinung mehr.

Eine realistische Zeitplanung erfordert daher:

  • Frühzeitige Analyse der Meldepflichten in allen relevanten Jurisdiktionen
  • Einbindung spezialisierter Berater von Beginn an (ggf. bereits im Bieterverfahren)
  • Vorausschauende Abstimmung mit der Behörde

2. Long-Stop-Dates und Closing Conditions

FDI-Freigaben sind regelmäßig Closing Conditions. Die Ausgestaltung von Long-Stop-Dates muss das Risiko einer verlängerten Prüfung ebenfalls abbilden. Zu kurze Fristen erhöhen das Abbruchrisiko, zu lange Fristen können wirtschaftlich nachteilig sein. Eine differenzierte Regelung – etwa mit Verlängerungsmechanismen oder abgestuften Fristen – gewinnt an Bedeutung.

3. Kooperations- und Informationspflichten

In Share Purchase Agreements und Investment Agreements werden FDI-bezogene Kooperationspflichten zunehmend detailliert geregelt:

  • Umfang der einzureichenden Informationen
  • Abstimmung bei Behördenkommunikation
  • Mitwirkungspflichten der Parteien

4. Risikoverteilung und Hell-or-High-Water-Klauseln

Wer trägt das Risiko einer Untersagung oder von Auflagen?

In kompetitiven Bieterprozessen sehen wir vermehrt Hell-or-High-Water-Klauseln, mit denen Käufer sich verpflichten, weitreichende Verpflichtungen zur Erlangung der Freigabe zu übernehmen. Für Investoren bedeutet dies eine bewusste Risikobewertung – für Verkäufer ein wichtiges Differenzierungsmerkmal im Prozess.

5. Strukturierung von Bieterprozessen

FDI-Risiken beeinflussen zunehmend die Auswahl und Bewertung von Bietern. Investoren aus bestimmten Drittstaaten oder mit spezifischen Beteiligungsstrukturen können aus Sicht der Investitionskontrolle ein erhöhtes Prüfungsrisiko mit sich bringen.

Eine strukturierte FDI-Risikoanalyse kann hier frühzeitig Klarheit schaffen – und unerwünschte Überraschungen im fortgeschrittenen Stadium vermeiden. Mögliche Bedenken der Behörden können somit auch bereits im Vorfeld adressiert und im Idealfall durch geeignete Maßnahmen schon in einer frühen Phase der Prüfung ausgeräumt werden.

Weite Anwendbarkeit: Keine Frage der Dealgröße

Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass Investitionskontrolle nur große Transaktionen betrifft. Tatsächlich greift sie unabhängig von der Dealgröße – auch bei Minderheitsbeteiligungen oder internen Umstrukturierungen kann eine Meldepflicht gegeben sein. Auch EU- oder EFTA-Investoren können der Meldepflicht unterliegen.

Gerade im Venture-Capital-Umfeld – etwa bei Investitionen in AI-Start-ups oder Cybersecurity-Unternehmen – ist FDI-Readiness daher ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die Geschwindigkeit eines Finanzierungsprozesses darf nicht durch nachgelagerte regulatorische Überraschungen gefährdet werden.

Praxiserfahrung: Frühzeitige FDI-Risikoanalyse als strategischer Vorteil

In unserer Beratungspraxis zeigt sich immer deutlicher: Eine frühzeitige FDI-Risikoanalyse verschiebt die Verhandlungsposition zugunsten derjenigen Partei, die regulatorische Risiken realistisch einschätzt und transparent adressiert.

Konkrete Vorteile sind:

  • Absicherung der Deal-Timelines
  • Erhöhung der Bietersicherheit
  • Vermeidung von Reputationsrisiken
  • Reduzierung des Abbruchrisikos in späten Phasen

Besonders bei internationalen Investoren ist eine abgestimmte Strategie erforderlich, die nationale FDI-Regime, europäische Kooperationsmechanismen und geopolitische Rahmenbedingungen gleichermaßen berücksichtigt.

Ausblick: Neues deutsches Investitionsprüfgesetz

Noch in diesem Jahr ist mit einem neuen deutschen Investitionsprüfgesetz zu rechnen. Ziel ist eine Verfahrensvereinfachung und systematische Neuordnung. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass der Kreis meldepflichtiger Fälle weiter zunimmt.

Für Unternehmen und Investoren bedeutet das: Die regulatorische Dichte wird nicht abnehmen. Vielmehr wird Investitionskontrolle dauerhaft integraler Bestandteil der Transaktionsplanung bleiben.

Fazit: Investitionskontrolle als strategisches Steuerungsinstrument

FDI-Readiness ist Ausdruck strategischer Vorbereitung. Denn wer Investitionskontrolle frühzeitig mitdenkt, integriert sie in die Deal-Architektur, antizipiert regulatorische Erwartungen und verteilt Risiken bewusst. Wer solche regulatorischen Anforderungen hingegen ausblendet, riskiert Verzögerungen, Wertverluste oder im Extremfall das Scheitern der Transaktion.

In einer zunehmend geopolitisch geprägten Investitionslandschaft gilt daher: Deal-Readiness beginnt mit FDI-Readiness.