Überblick
Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) wird sowohl monatlich entsprechend der aktuellen Preisentwicklung fortgeschrieben als auch in der Regel in fünfjährigem Abstand einer grundlegenden Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt.
Durch diese Umstellung soll dem Wandel der Verbrauchs- und Einkaufsgewohnheiten Rechnung getragen und neue Entwicklungen berücksichtigt werden. Heute (22. Februar 2023) werden – mit etwas Verspätung aufgrund technischer Probleme – die endgültigen Ergebnisse für den Berichtsmonat Januar 2023 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wird das bisherige Basisjahr 2015 auf das neue Basisjahr 2020 umgestellt. Hierdurch werden alle Indizes ab dem Berichtsmonat Januar 2020 neu berechnet, wodurch sich Änderungen der Teuerungsraten für die Jahre 2020 bis 2022 ergeben können.
Was bedeutet die Umstellung auf das Basisjahr 2020 für Vermieter und Mieter?
- Die Veröffentlichung auf der neuen Basis 2020 hat keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Anpassungen.
- Soweit die im Mietvertrag vereinbarte Wertsicherungsklausel auf die prozentuale Veränderung des VPI abstellt, resultiert aus der Umstellung des Basisjahres kein Handlungsbedarf. Bei künftigen Anpassungen der Miete kann immer direkt mit den Indexständen des aktuellen Basisjahres gerechnet werden, selbst wenn im Vertrag ein früheres Basisjahr genannt ist. Der Mietvertrag muss daher auch nicht angepasst werden.
- Wurde hingegen eine sog. Punkteklausel zwischen den Parteien vereinbart, die auf die Veränderung des VPI um eine bestimmte Anzahl von Punkten abstellt, muss, um die Anpassung der Miete vornehmen zu können, auf das neue Basisjahr 2020 umbasiert werden, da die Daten auf der alten Basis nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Parteien müssen nun entweder die zu erreichende Punkteveränderung auf das aktuelle Basisjahr oder die Indexstände des aktuellen Basisjahres auf das ursprünglich vereinbarte Basisjahr umrechnen. Erst danach kann geprüft werden, ob die vereinbarte Punkteveränderung erreicht und damit eine Anpassung fällig ist. Darüber hinaus muss bei der Punkteregelung im zweiten Schritt die Veränderung in Prozent ermittelt werden, damit die konkrete Erhöhung des zu zahlenden Geldbetrages bestimmt werden kann.