Recht am Arbeitsergebnis | McDermott

Recht am Arbeitsergebnis

Überblick


Der Arbeitgeber hat ein Recht auf das Ergebnis der Arbeit seiner Arbeitnehmer. Während der Arbeitgeber automatisch Eigentümer aller produzierten körperlichen Gegenstände wird, entstehen die Rechte an Immaterialgütern wie Erfindungen oder urheberrechtlichen Werken zunächst bei den Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber benötigt dann jeweils eine besondere Rechtsgrundlage, um die bei den Arbeitnehmern entstandenen Rechte auf sich überzuleiten: seien es die Vorschriften des Arbeitnehmererfindergesetzes, des Urheberrechtsgesetzes oder arbeitsvertragliche Regelungen.

Hierüber gibt Dr. Henrik Holzapfel im Kapitel “Recht am Arbeitsergebnis” aus dem Arbeitsrechtshandbuch “Tschöpe” einen Überblick.