Wenn es im Ausland unruhig wird - Viele Schichten helfen beim Schutz von Investitionen | McDermott

Wenn es im Ausland unruhig wird – Viele Schichten helfen beim Schutz von Investitionen

Überblick


Investitionsverträge spielen die wichtigste Rolle beim Schutz von Investitionen im Ausland. Diese Verträge legen Rechtsnormen für ausländische Investitionen fest und gewähren in vielen Fällen Zugang zu internationalen Schiedsverfahren. Sie sind jedoch nur ein Element, um einen umfassenden Schutz zu erreichen. Am Beispiel Venezuelas zeigt Frau Dr. Sabine Konrad, wie Investoren im Krisenfall vor einem internationalen Tribunal ihre Investitionen sichern und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen können.

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FRANKFURT, 6. Februar. Kürzlich hat die EU ihre Sanktionen gegen Venezuela verschärft. Zum ersten Mal wurden dabei auch Maßnahmen gegen Einzelpersonen erlassen, so gegen Tarek Saab. Saab ist als Generalanwalt zuständig für die Vertretung Venezuelas in Investor-Staats-Schiedsverfahren, von denen aktuell 20 am International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) der Weltbankgruppe anhängig sind.

Die Schiedsverfahren arbeiten eine Welle von Nationalisierungen, Steuermaßnahmen und anderen Eingriffen des Chávez- und später Maduro-Regimes juristisch auf. Diese Maßnahmen und die folgende Abwärtsspirale eines der reichsten Staaten Lateinamerikas sind ein Extrembeispiel für die politischen Risiken, denen auch deutsche Investoren im Ausland ausgesetzt sind. Geschickte Investitionsvorbereitung, ihre Absicherung durch Investitionsschutz- und förderungsverträge sowie Investitionsgarantien können diese Risiken verringern.

Die wichtigste Rolle bei der Absicherung von Auslandsinvestitionen spielen die Abkommen, die Deutschland mit über 130 Staaten abgeschlossen hat. Diese Abkommen gewährleisten rechtsstaatliche Mindeststandards für deutsche Investitionen. Dazu zählen der Schutz gegen Enteignung ohne Entschädigung, gegen willkürliches Verwaltungshandeln, gegen den Bruch staatlicher Zusagen sowie ein Anspruch auf gerechte und billige Behandlung, Meistbegünstigung, Inländergleichbehandlung und das Recht, Kapital und Erträge zu repatriieren.

Viele dieser Abkommen, auch das mit Venezuela, bieten deutschen Unternehmen zudem Zugang zu internationalen Schiedsgerichten, der sogenannten Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit. Im Krisenfall kann ein Unternehmen notfalls so direkt vom Gaststaat Schadenersatz vor einem unabhängigen Spruchkörper einklagen.

Die wichtigsten vorgesehenen Foren für solche Verfahren sind dabei ICSID sowie der Ständige Schiedsgerichtshof (Permanent Court of Arbitration) in Den Haag. Voraussetzung für den Schutz durch diese Abkommen ist, dass der Investor die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Venezuela hat auch angesichts von mittlerweile 44 ICSID-Verfahren verschiedene Abkommen sowie die ICSID-Konvention gekündigt. Der deutsche Investitionsschutzvertrag selbst wurde von Venezuela noch nicht gekündigt. Nach einer solchen Kündigung blieben schon getätigte Investitionen für weitere 15 Jahre geschützt. Neue Investitionen jedoch in der Regel nicht. Die Kündigung der Konvention schließt Investor-Staat-Schiedsverfahren aber nicht aus. Allerdings stehen zumeist die sogenannte ICSID Additional Facility oder ein Verfahren beim Ständigen Schiedsgerichtshof offen. Auch hier kommt es auf den konkreten Inhalt des Abkommens an. Bei der deutschen Vereinbarung mit Venezuela sind diese Optionen vorgesehen.

Die Kündigung der ICSID-Konvention und des Investitionsschutz- und förderungsvertrags durch Venezuela zeigt, wie wichtig es ist, auch für diesen Fall vorzusorgen. Wenn sich das Investitionsklima zu verändern droht, ist eine Überprüfung der Investitionsstruktur empfehlenswert. Investitionsgarantien des Bundes, der Weltbank oder von privaten Anbietern helfen bei der Absicherung. Dieser Schutz muss allerdings – zumindest im Fall dieser Garantien – zum Investitionsbeginn abgeschlossen werden. Es kann später nicht mehr nachgeholt werden. Sie sind allerdings nicht kostenlos.

Gerade bei Investitionen in Venezuela hat sich die Bedeutung guter Verträge mit dem Staat oder Staatsunternehmen gezeigt. In Fällen, in denen ein Investor-Staats-Schiedsverfahren mangels Abkommen ausschied, konnten Investoren so erfolgreich Schadenersatz durchsetzen. Voraussetzung hierfür war, dass in dem jeweiligen Vertrag die Zuständigkeit eines internationalen Schiedsgerichts außerhalb von Venezuela vereinbart war. Anders als bei den völkerrechtlichen (und damit öffentlich rechtlichen) Schiedsgerichten unter einem Investitionsschutzvertrag handelt es sich hier um private Schiedsgerichte, etwa nach den Regeln der Internationalen Handelskammer. Wie bei allen Verträgen mit Auslandsbezug ist es daher wichtig, eine funktionierende Schiedsklausel aufzunehmen.

SABINE KONRAD

Die Autorin ist Partnerin bei McDermott Will & Emery.