Einzelhändler dürfen bei Lockdown Mieten kürzen – aber nicht pauschal um die Hälfte | McDermott

Einzelhändler dürfen bei Lockdown Mieten kürzen – aber nicht pauschal um die Hälfte

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Geschäftsinhaber haben nach Corona-Lockdowns grundsätzlich Anspruch auf eine Anpassung der Mieten. Das vom Handel erhoffte Grundsatzurteil blieb jedoch aus. Beitrag mit Statement von Dr. Maximilian Clostermeyer.