Überblick
Matthias Distler verfügt über langjährige Prozesserfahrung vor deutschen Gerichten und berät Mandanten in allen Phasen gerichtlicher und außergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten.
Er ist spezialisiert auf komplexe und hochvolumige Schadensersatzprozesse mit besonderem Fokus auf die Abwehr und Durchsetzung von Managerhaftungsansprüchen (D&O), insbesondere auf insolvenzrechtlicher Grundlage, sowie branchenübergreifenden Post-M&A-Disputes.
Im Rahmen von Commercial Disputes liegt ein Schwerpunkt auf der Auseinandersetzung innerhalb von internationalen Lieferketten, insbesondere im Bereich Automotive. Seine Erfahrung umfasst daneben Auseinandersetzungen zwischen Kapitalverwaltungsgesellschaften und Anlegern sowie die strukturierte Abwehr von Sammel- und Massenklagen.
Matthias Distler vertritt Mandanten branchenübergreifend in großvolumigen und grenzüberschreitenden Prozessen, Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Zwangsvollstreckungsverfahren sowie in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren und vorgerichtlichen strategischen Verhandlungen. Die Prozessführung beinhaltet dabei jeweils die maßgeschneiderte Zusammenstellung und Koordination praxisgruppenübergreifender Prozessteams mit unterschiedlichen Spezialisierungen.
Referenzmandate
- Grenzüberschreitende Klage eines Insolvenzverwalters auf Organhaftungsansprüche (D&O) wegen Zahlungen nach Insolvenzreife in Höhe von EUR 48 Mio. gegen ehemalige GmbH-Geschäftsführer über zwei Instanzen
- Strukturierte gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von Aussonderungsansprüchen gegen einen Insolvenzverwalter in einem Massenverfahren mit einem Gesamtstreitwert von über EUR 150 Mio. über drei Instanzen
- Abwehr von Organhaftungsansprüchen (D&O) gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden einer deutschen Aktiengesellschaf in Höhe von EUR 57 Mio. über zwei Instanzen
- Abwehr von Ansprüchen aus einem Unternehmenskaufvertrag (Post-M&A) gegen den Verkäufer eines Medizintechnikunternehmens in Höhe von EUR 27 Mio.
- Abwehr von Ansprüchen wegen arglistiger Täuschung (Post-M&A) nach Veräußerung einer Gesellschaft in der Automotive-Branche in Höhe von EUR 12 Mio.
- Abwehr von Ansprüchen wegen arglistiger Täuschung (Post-M&A) nach Veräußerung einer Gesellschaft in der Automotive-Branche an in deutsch-chinesisches Erwerberkonsortium und Durchsetzung von Gegenforderungen mit einem Streitwert von insgesamt EUR 10 Mio.
- Abwehr von Post-M&A-Ansprüchen gegen eine chinesische Investmentgesellschaft in einem grenzüberschreitenden Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Erwerb einer deutschen Privatbank mit einem Streitwert von EUR 10 Mio.
Auszeichnungen
- Handelsblatt/Best Lawyers™, “Ones to Watch” in Deutschland: Konfliktlösung, 2024-2015
Mitgliedschaften
- DIS (Deutsche Institut für Schiedsgerichtsbarkeit)
- DIS40 (Deutsche Institut für Schiedsgerichtsbarkeit)
- ICC Deutschland (Kommission Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation)
- ICC Deutschland, Redaktionsbeirat
Qualifikation
Ausbildung
Oberlandesgericht des Saarlandes, Zweites Staatsexamen, 2015
Universität Freiburg, Erstes Staatsexamen, 2013
Zulassungen
Deutschland
Sprachen
Englisch
Deutsch