Unified Patent Court Resource Center | McDermott

Materialien und Informationen zum

Einheitlichen Patentgericht (EPG)

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) und das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent – EP) revolutionieren die Durchsetzung von Patenten in Europa. Das IP-Team von McDermott ist bestens mit der Patentlandschaft in Europa und den USA vertraut und berät Mandanten umfassend bei der Strategieentwicklung im Umgang mit dem neuen Patentsystem in Europa.

VERANSTALTUNGEN UND WEBINARE

Branchenveranstaltungen & Vorträge

LSPN NORTH AMERICA – Spring 2024

Unified Patent Court
May 8-9, 2024 | Boston, MA

Chuck Larsen spoke on a panel that focuses on the initial UPC cases that have been filed, trends in the divisions, the parties accessing the court and substantive decisions made so far.

BIPLA 4th annual symposium

UPC: Developments in the Last Year and Impact on Litigation Strategies
April 10-11, 2024 | Boston, MA

Chuck Larsen spoke on a panel that analyzed recent developments related to the UPC over the past year. During the session, he explored the effects of these developments on litigation strategies.

WIPR Summit: charting the course for global Ip excellence

The Shifting Global IP Landscape
March 20-21, 2024 | Chicago, IL

Chuck Larsen spoke on a panel that examined what the global IP strategy needs to look like to minimize risk and seize opportunities amidst the UPC in Europe and the shifting IP situation in East Asia.

Zusätzliche Vorträge

OCIPLA Virtual Event, Unified Patent Court: Initial Cases | November 16, 2023

Life Sciences Dealmaking Symposium 2023IP Workshop: Asset Valuation and the Changing International Landscape | November 9, 2023

IAM Connect: UPC 2023, Using the New Court System to Maximum Effect | October 17, 2023

6th Annual International IP Summit, EU’s Unified Patent Court | October 12-13, 2023

COURT STRUCTURE

Ziel des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) ist es, die Kosten und die Komplexität der Durchsetzung von Patenten in den EU-Mitgliedsstaaten zu verringern und das Patentsystem in Europa insgesamt zu vereinfachen. Eine Entscheidung des EPG über Patentverletzung, Unterlassung, Schadensersatz und Rechtsbeständigkeit ist in allen teilnehmenden Staaten – derzeit 18 Staaten, darunter Frankreich und Deutschland – vollstreckbar. Das EPG ist das einzige zuständige Gericht für Klagen im Zusammenhang mit Einheitspatenten. Es ist auch für herkömmliche europäische Patente zuständig, sofern das europäische Patent nicht proaktiv aus der Zuständigkeit herausgenommen wurde. Zudem ist das EPG zuständig für ergänzende Schutzzertifikate für europäische Patente.

Das EPG bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten und potenziellen Vorteilen. Die Beratungsmöglichkeiten von McDermott umfassen die folgenden Punkte:

  • Die Entwicklung einer robusten grenzüberschreitenden Strategie. Wir verfügen über umfassendes Wissen zu den Branchen unserer Mandanten, einschließlich der technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Marktbedingungen, und können sowohl zu offensiven als auch zu defensiven Strategien beraten.
    • Offensiv. Unser Team berät bei der Frage, ob das EPG je nach den Prioritäten und Zielen des Mandanten der richtige Weg zur Durchsetzung ist. Wenn es nötig wird, können wir Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen beim EPG einreichen. Wir können auch dazu beraten, ob die Durchsetzungsstrategie einen Rechtsstreit in den USA oder im Vereinigten Königreich umfassen sollte.
    • Defensiv. Unser Team berät zu Patenten, die dem Risiko eines zentralen Angriffs ausgesetzt sind, und zu Produkten, die durch den neuen Gerichtsstand einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt sein können. Wir können auch bei der Verteidigung gegen Angriffe von Wettbewerbern helfen. Wenn eine Klage erhoben wird, können wir die gerichtliche Verteidigung übernehmen.
    • Opt-out.Unser Team kann dazu beraten, ob sich ein Opt-out aus der Zuständigkeit des EPG empfiehlt. Im Folgenden sind einige der Aspekte aufgeführt, die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sind.
Beispielhafte Gründe für einen Opt-Out Beispielhafte Gründe gegen einen Opt-Out
Das Patent oder die Patentfamilie ist zu wertvoll, um eine zentrale Nichtigerklärung in den Mitgliedstaaten des EPG zu riskieren Das EPG kann eine rasche Entscheidung über Unterlassung und Schadensersatz für mehrere EPG-Mitgliedstaaten erlassen
Eine Streitigkeit mit einer anderen Partei kann zu einer Klage vor dem EPG führen, sodass der Mandant das betreffende Patent zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr aus-optieren kann Ein Wettbewerber kann ein nationales Verfahren anstrengen und damit die Möglichkeit ausschließen, den Opt-Out zu einem späteren Zeitpunkt zurückzunehmen
Die deutsche Zweiteilung in ein Verletzungs- und ein Nichtigkeitsverfahren erhöht die Chance, schneller ein Unterlassungsurteil zu erwirken Im Vergleich zu mehreren nationalen Gerichtsverfahren können Kosten und Verwaltungsaufwand reduziert werden, da die in einem Land gesammelten Beweise in allen EPG-Mitgliedstaaten gelten
Das Patent oder die Patentfamilie wurde bereits erfolglos von einem Wettbewerber angefochten und ist daher anfällig für eine zentrale Nichtigkeitsklage

 

  • Anmeldung von Einheitspatenten. Unser Team kann bei der Strategie und den Formalitäten zur Erlangung von Einheitspatenten und nationalen Patenten unterstützen.
    • F&E- und Lizenzverträge. Wir können auch im Hinblick auf bestehende oder auszuhandelnde Forschungs- und Entwicklungsverträge und Lizenzvereinbarungen beraten.
ZEITPLAN

Der nachstehende Zeitplan enthält die aktuellen und voraussichtlichen Fristen für das UPC.

 

Verfahrenszeitplan des EPG

Die neuen Verfahren des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) sind darauf ausgelegt, schnell und effizient zu sein. Das Ziel ist es, die abschließenden mündlichen Verhandlungen zu Fragen der Verletzung und Gültigkeit innerhalb eines Jahres abzuschließen, wobei anerkannt wird, dass komplexe Fälle mehr Zeit in Anspruch nehmen können. Der vollständige Verfahrenszeitplan eines EPG-Falls vom Einreichen bis zur Berufung kann unten heruntergeladen werden.

 

Die Zuständigkeit des EPG erstreckt sich auf alle EU-Mitgliedstaaten, die das EPG-Übereinkommen anerkennen. Achtzehn Länder haben das Übereinkommen bereits ratifiziert. Es wird erwartet, dass weitere Länder folgen. Die Karte wird laufend aktualisiert, sobald sich weitere Länder dem EPG-Übereinkommen anschließen.